Dem hohen Qualitätsanspruch des BCM entsprechend, folgt der Themenkanon für die Zertifizierung einem definierten Qualifikationsprofil. Dieses orientiert sich an den Anforderungen des ISO-Standards 19600 für Compliance Management Systeme. Für den Ersterwerb des Zertifikats zum "Certified Compliance Manager (BCM)" ist ein klar definierter Qualifikationsrahmen notwendig. Für die nachfolgenden Module müssen daher entsprechende Bildungsnachweise (z. B. durch Zeugnisse, Zertifkate, etc.) erbracht werden. Die Modul-Zuordnung der Bildungsnachweise erfolgt durch den Prüfling, nicht durch den zuständigen Fachbeirat. Der Fachbeirat wird die Zuordnungen im Prüfungsausschuss entsprechend prüfen und sicherstellen, ob die Voraussetzungen auf Zulassung zur Prüfung gegeben sind.
Folgende Leistungen bzw. Bildungsnachweise werden anerkannt:
- Weiterbildungen, die akkreditiert, staatlich zugelassen oder deren Weiterbildungsangebot qualitätszertifiziert ist (Nachweis durch Zertifikat, Zeugnis, Urkunde oder Teilnahmebestätigung)
- Studium der Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder angrenzenden Fachdisziplinen mit Compliance-Bezug (Nachweis durch Abschlusszeugnis, Transcript of Records)
- Lehrtätigkeiten oder Vortrag auf Fachveranstaltungen (Nachweis erforderlich, Stundenzahl wird verdreifacht angerechnet)
- Publikation von Artikeln, Monographien oder Büchern (Nachweis durch Literaturverzeichnis oder Quellenangabe)
Anerkennung von Leistungen - Musterbogen
Sollten Sie Bildungsnachweise einreichen, die modulübergreifend fungieren, laden Sie bitte die entsprechenden Dokumente ordnungsgemäß zu und geben die entsprechende Stundenzahl für den gewünschten Nachweis an. Im Textfeld haben Sie die Möglichkeit Notizen und Kommentare zu hinterlassen.
Bitte geben Sie dabei die Summe der im Präsenz- und/oder Selbststudium aufgewendeten Stunden für die Weiterbildungsmaßnahme an.
30 Stunden Weiterbildung entsprechen etwa 1 Credit.