**Hinweis: Aus organisatorischen Gründen muss die Veranstaltung in München kurzfristig abgesagt werden. Wir bitten hier um Ihr Verständnis und möchten uns bei Ihnen für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.**
Die Regionalgruppe Bayern lädt gemeinsam mit der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP alle Mitglieder herzlich zum nächsten Coaching Day mit dem Thema „Dauerbrenner“ Arbeitsstrafrecht: Freelancer, Betriebsräte und Arbeitnehmerschutz am Mittwoch, den 23. Oktober 2019 nach München ein.
Eine Vielzahl von Vorschriften, häufige Gesetzesänderungen und ein sich dynamisch änderndes Arbeitsumfeld sorgen bei Unternehmen für Rechtsunsicherheit und zahlreiche arbeitsstrafrechtliche Fallstricke. Im Rahmen dieses Workshops verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die relevanten Schnittstellen zwischen Straf- und Arbeitsrecht und zeigen auf, mit welchen Vermeidungsstrategien und Maßnahmen Sie strafrechtliche Risiken vermeiden.
Nachstehend finden Sie die wesentlichen Inhalte des bevorstehenden Coaching Days:
- Überblick der Schnittstellen zwischen Straf- und Arbeitsrecht
- Unternehmens- und Compliancerisiken bei der Fehlbewertung von Dienstleistern und Lieferanten
- Vermeidungsstrategien und Umgang mit erkannten Pflichtverletzungen
- Complianceherausforderung Betriebsratsvergütung
- Verantwortlichkeiten und Risiken bei Gefährdung von Arbeitnehmern
Referent:
Dr. Andreas Minkoff
Rechtsanwalt, Partner
ROXIN Rechtsanwälte LLP
Zertifikat:
Sie erhalten im Anschluss ein Teilnahmezertifikat, welches Sie sich für das BCM-Zertifizierungsprogramm anrechnen lassen können. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.
Organisation:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Teilnehmerzahl beschränkt ist und wir Sie daher bitten, sich verbindlich anzumelden. Sollten Sie dennoch verhindert sein, bitten wir um eine entsprechende Abmeldung per E-Mail an geschaeftsstelle@bvdcm.de. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.
Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe § 3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.
Fotohinweis:
Während der Veranstaltung können ggf. für den BCM Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. Diese Aufnahmen können auf der Homepage des BCM, in sozialen Netzwerken und/oder Printpublikationen des Verbands zum vorgenannten Zweck veröffentlicht werden. Sollten Sie dem nicht zustimmen, melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@bvdcm.de) oder geben Sie einem Ansprechpartner vor Ort Bescheid.