BCM veröffentlicht Positionspapier zum Referentenentwurf Hinweisgeberschutzgesetz

Der Berufsverband der Compliance Manager e.V. (BCM) reicht zum Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes seine Verbandsposition ein und erachtet den vorliegenden Entwurf als unausgewogen, da dem potenziellen Missbrauchsrisiko nicht Rechnung getragen wird und Unternehmen unverhältnismäßig benachteiligt werden.

Der BCM begrüßt, dass Hinweisgebern mit diesem Gesetz weitreichender Schutz gewährt werden soll. Hinweisgebern soll damit ermöglicht werden, Meldungen über mögliche oder tatsächliche Compliance-Verstöße ohne Furcht vor Repressalien abzugeben. Der BCM erachtet den vorliegenden Entwurf jedoch als unausgewogen, da dem potenziellen Missbrauchsrisiko nicht Rechnung getragen wird und Unternehmen unverhältnismäßig benachteiligt werden. Mit dem Ziel, eine größere Balance zwischen Hinweisgeberschutz und Reduktion des Missbrauchsrisikos zu schaffen, stützt sich die Position des BCM auf fünf wesentliche Forderungen.

Pressemitteilung vom 27.04.2021 (PDF) Positionspapier Hinweisgeberschutzgesetz