Compliance kommentiert: Das neue Lieferkettengesetz: Neue Aufgaben und viele offene Fragen für die Compliance-Abteilungen

Der BCM veröffentlicht im Rahmen der Publikationsreihe „Compliance kommentiert“ einen neuen Beitrag zum Thema „Das neue Lieferkettengesetz: Neue Aufgaben und viele offene Fragen für die Compliance-Abteilungen”.

Im aktuellen Kommentar erörtern Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider, Direktor am Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Universität Mainz sowie Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats im BCM und Dr. Tobias Brouwer, Leiter des Bereichs Recht und Steuern beim Verband der Chemischen Industrie e. V. und Präsidiumsmitglied des BCM, interessante Diskussionsansätze zum Lieferkettengesetz.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit dem Gesetz folgt der Gesetzgeber dem internationalen Trend, den Schutz der Menschenrechte inklusive Umweltbelange nicht allein den Staaten zu überlassen, sondern hierfür auch die Privatwirtschaft mit einzubeziehen. Es besteht bereits jetzt Handlungsbedarf in den Schnittstellen zwischen Compliance-Abteilungen und der Beschaffung sowie für die Gestaltung vertraglicher Regelungen

Das Format „Compliance kommentiert“ behandelt aktuelle Schwerpunktthemen aus dem Bereich Compliance und zeichnet sich dadurch aus, dass jeweils ein Wissenschaftler und/oder ein Praktiker das Thema des Monats kommentieren.

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