Datenschutz auf Verhandlungsbasis

Anlässlich des morgigen offiziellen Europäischen Datenschutztags möchte der Berufsverband der
Compliance Manager (BCM) auf die Anforderungen der ab Mai nächsten Jahres geltenden EUDatenschutzgrundverordnung (DS-GVO) aufmerksam machen.
Die europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzniveaus unterstützt die Arbeit der Compliance
Manager in Zukunft erheblich. Auch Firmen aus dem außereuropäischen Ausland sind mit
Inkrafttreten der DS-GVO an EU-Standards gebunden, ebenso wie der Datentransfer aus der EU
hinaus an strengere Vorgaben gebunden ist. Zudem können Bußgelder bei Verstößen gegen die
Verordnung in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens bzw. maximal
20 Millionen Euro verhängt werden. Der BCM ist sich der dadurch wachsenden Rolle der Compliance
Manager im Unternehmen bewusst.

Pressemitteilung vom 27.01.2017