Gesetz zur berufsrechtlichen Neuregelung der Syndizi schafft Klarheit für Compliance Officer

Am 17. Dezember 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte“ (18/520118/6915) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 18. Dezember 2015 zugestimmt. Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) begrüßt, dass das Gesetz nunmehr zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt und damit endlich die notwendige Rechtssicherheit geschaffen wird…
Pressemitteilung vom 21.12.2015