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Sport-Compliance auf dem Sprung

Sport-Compliance auf dem Sprung: Korruption und Doping als non-Compliance im Sport

Der ehemalige FIFA-Kommunikationschef Walter De Gregorio sagte, dass der Sport uns selbst widerspiegele: unser ambivalentes Verhältnis zu Gerechtigkeit und Ethik, im Leben allgemein. Der Betrug sei Teil des Sports. Wir können das bedauern, wir mögen dagegen ankämpfen, aber das sei die Realität. Während wir also davon ausgehen müssen, dass die Sportwelt korrupt ist, beschäftigt sich der deutsche Gesetzgeber nun nochmals mit der Strafbarkeit von Doping.

Der Präsident des Berufsverbandes der Compliance Manager, Mirko Haase, sieht in diesem Bereich ein neues Arbeitsgebiet für Compliance-Verantwortliche: “Compliance im Bereich der Sportverbände und Sportgroßveranstaltungen gerät zunehmend in das Visier der Behörden. Die Verbände und Institutionen werden daher genau wie die Banken, die Industrie und die Pharmabranche mit strengeren Regelwerken und einem strengeren regulatorischen Umfeld konfrontiert sein. Dieser Bereich wird qualifizierte Compliance-Verantwortliche brauchen und es ist zu hoffen, dass unter diesen auch ehemalige Leistungssportler sind, die sich in dem Umfeld gut auskennen.”

Die Maßnahmen des bestehenden Dopingkontrollsystems des organisierten Sports mit seinen verbandsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten sind nach Ansicht der Bundesregierung – mit Hinblick auf die organisierte Kriminalität im Dopingmilieu – nicht ausreichend. Die dopingspezifischen Strafvorschriften weisen Schutzlücken auf und erfassen vielfach nicht die dopenden Sportlerinnen und Sportler. Die Bundesregierung möchte daher ein Anti-Doping-Gesetz schaffen. Das neue Gesetz soll die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung bündeln und bringt wesentliche Neuerungen, insbesondere neue Straftatbestände.

Erfasst werden alle Teilnehmer an Wettbewerben des organisierten Sports. Darunter fallen alle Sportveranstaltungen, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert werden und bei denen Regeln einzuhalten sind, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation verabschiedet wurden.

Über den BCM
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) ist die führende berufsständische Vereinigung exklusiv für Inhouse Compliance Beauftragte aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf regionaler und bundesweiter Ebene gegenüber der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er bezieht in öffentlichen Debatten Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen und verfolgt das Ziel, bei Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren eingebunden zu sein.

Pressekontakt:
Linda Grahn; Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V.
Tel. +49(0)30 / 84 85 93 20, E-Mail: linda.grahn@bvdcm.de